Info: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines volljährigen Erziehungsberechtigten mit gültigem und unterschriebenem Erziehungsberechtigungsformular Zutritt. Das gleiche gilt für Jugendliche von 16-18 Jahren, die nach 24 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände bleiben möchten. Erziehungsberechtigte sind Eltern oder Personen über 18 Jahre denen von den Eltern ausdrücklich die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Eine Vorlage für das Formular steht hier zum Download bereit. Dieses Formular und der gültige Personalausweis müssen auf der Veranstaltung mitgeführt werden.


2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Darbietung einzelner Künstler.


3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Wir empfehlen die Verwendung von Ohrstöpseln und angemessenen Abstand von den Lautsprechern.


4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist auf dem Festival-Gelände generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen.


6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Nazis müssen draußen bleiben.


7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt.

 

8. Vertragliche Beziehungen kommen durch das betreten des Festivalgeländes ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande.

 

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, das Programm zu ändern.

 

10. Bitte beim Parken die Hinweise der Ordnungskräfte beachten. Der Besucher von ZwischenWelten parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

 

 

 

11. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.


12. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Karte ihre Gültigkeit.


13. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden.


14. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.