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1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines volljährigen Erziehungsberechtigten mit gültigem und unterschriebenem Erziehungsberechtigungsformular Zutritt. Das gleiche gilt für Jugendliche von 16-18 Jahren, die nach 24 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände bleiben möchten. Erziehungsberechtigte sind Eltern oder Personen über 18 Jahre denen von den Eltern ausdrücklich die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Eine Vorlage für das Formular steht hier zum Download bereit. Dieses Formular und der gültige Personalausweis müssen auf der Veranstaltung mitgeführt werden.
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5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist auf dem Festival-Gelände generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen.
8. Vertragliche Beziehungen kommen durch das betreten des Festivalgeländes ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande.
9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, das Programm zu ändern.
10. Bitte beim Parken die Hinweise der Ordnungskräfte beachten. Der Besucher von ZwischenWelten parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
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11. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
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